AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webservice-Leistungen

1. Anwendungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der REXAGO Information GmbH, Panoramastraße 27, 74544 Michelbach an der Bilz, (im folgenden REXAGO), und deren Kunden (im folgenden Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

b) REXAGO erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Dienste, Leistungen und Lieferungen von REXAGO.

d) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

e) Die Angebote und Dienstleistungen von REXAGO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. REXAGO schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.


2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsannahme oder mit Beginn der Vertragsausführung durch REXAGO zustande.


3. Leistungsgegenstand

a) Die Leistungen umfassen die Bereitstellung von Online-Datenbanken, die Möglichkeit zur Selektion und das Herunterladen der vom Kunden ausge-wählten Informationen. REXAGO garantiert die 98-prozentige Online-Erreichbarkeit des Dienstes. Im Falle von Wartungsarbeiten oder Störungen wird der Kunde bei Bedarf umgeleitet.

b) Die angebotenen Informationen erstellt REXAGO durch Übernahme und Auswertung von Informationen aus einer Mehrzahl ihr zugänglicher Daten-quellen. Soweit Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen oder anderen Quellen übernommen werden, erfolgt keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie der richtigen Schreibweise dieser Daten, es sei denn, im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung oder infolge konkreter Hinweise Betroffener bestünden begründete, feststellbare und überprüfbare Zweifel an den verarbeiteten und gespeicherten Informationen oder der Zuverlässigkeit der Drittquelle.

c) Die angebotenen Informationen können für den Kunden lediglich Unterstützung bei seiner Entscheidung leisten. Die von REXAGO bereitgestellten Informationen beinhalten lediglich die in der Datenbank vorhandenen Informationen und müssen nicht zwingend mit den zum Zeitpunkt der Abfrage tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.


4. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde darf ihm von REXAGO übermittelte Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger Datenschutzregelungen und nur zu dem vertraglichen Zweck verarbeiten und/oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm vertraglich von REXAGO übermittelt worden sind.

b) Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwertung und Interpretation der von REXAGO gelieferten Daten im Sinne eines etwaig schutzwürdigen Interesses und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Firmen und/oder Personen. Eine Nutzung, Speicherung oder Verarbeitung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke oder für Zwecke Dritter ist unzulässig.

c) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass bei der Übernahme von Inhalten alle bestehenden Leistungs- und Schutzrechte von REXAGO eingehalten werden. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die ihm übermittelten Daten nicht zum Aufbau einer elektronischen Datenbank für Dritte verwendet werden.

d) Bei der Registrierung hat der Kunde die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind REXAGO unverzüglich zu melden.

e) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die ihm übermittelte Zugangsberechtigung vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Dem Kunden ist nicht gestattet, diese Daten Dritten zur Mit- oder Alleinbenutzung zur Verfügung zu stellen.


5. Vertragsstrafe

a) Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen hat der Kunde an REXAGO die Preise zu zahlen, die bei ordnungsgemäßer Begründung eines Nutzungsverhältnisses für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und im Umfang des abgeschlossenen Lizenzvertrag zu zahlen wären.

b) Darüber hinaus hat der Kunde für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus Punkt 4. a) bis e), eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Nutzungsentgeltes an REXAGO zu zahlen.


6. Freistellung

Der Kunde stellt REXAGO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.


7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

a) Es gelten die genannten Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz an REXAGO zu leisten. Davon unabhängig bleibt es REXAGO im Einzelfall unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.

d) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

e) Kommt der Kunde mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug, wird der Gesamtbetrag der Restlaufzeit in einer Summe fällig.


8. Lieferung

a) Die Lieferung von Informationen an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten durch eine gesicherte Datenfernübertragung.

b) Von dem Kunden angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn REXAGO dies dem Kunden schriftlich bestätigt hat.

c) Im Falle des Lieferverzuges oder Unvermögens durch REXAGO ist der Kunde nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen REXAGO, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verzögerung oder das Unvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von REXAGO beruhen.


9. Lizenzbestimmungen

a) Sämtliche Daten von REXAGO sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt.

b) REXAGO und der Kunde vereinbaren in jedem Einzelfall Art und Umfang des Nutzungsrechts.

c) Ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden nichts Gegenteiliges, gewährt REXAGO ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die online übermittelten Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Informationen dürfen dabei nur zu dem Zweck benutzt werden, der in der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden festgelegt wurde.

d) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass REXAGO zum Schutz gegen eine unbefugte Verwendung der Informationen Kontrolldaten einarbeitet.


10. Nutzungsdauer

a) Die Dauer des Nutzungsrechts wird zwischen REXAGO und dem Kunden individuell vereinbart. Ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden nichts Gegenteiliges, gewährt REXAGO ein Nutzungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit.

b) Hat der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen verstoßen oder werden REXAGO Tatsachen bekannt, die erkennen oder befürchten lassen, dass der Kunde die von ihm abgefragten oder ihm übermittelten Daten nicht zu den vereinbarten Zwecken verwendet, ist REXAGO berechtigt, seine Leistungen bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend einzustellen.

c) Das Recht auf außerordentliche Kündigung in den gesetzlichen Fällen bleibt unberührt.

d) Werden Leistungen in Form von Download-Kontingenten gekauft, gilt folgendes: Die Gültigkeit der Download-Kontingente ist beschränkt auf die Vertragsdauer. Gekaufte Download-Kontingente sind nicht rückzahlbar.


11. Mängel und Gewährleistung

a) REXAGO übernimmt keine Haftung für unrichtige Informationen im Gesamtbestand, es sei denn, die fehlende Information ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

b) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, haftet REXAGO weder für die Ordnungsgemäßheit der Informationserhebung (Einverständnis des Dritten mit der Erhebung seiner Daten) noch für das Vorliegen eines wirksamen Opt-In (Einverständnis des Dritten in den Empfang von Werbenachrichten).

c) REXAGO übernimmt darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Informationen sowie für die Vollständigkeit der einzelnen Informationsgruppen. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

d) Der Kunde hat offensichtliche Mängel der gelieferten Informationen oder Beanstandungen REXAGO nach vertragsgerechter Übersendung und vor weiterer Nutzung der Daten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit rügeloser Verwendung der Daten sind Gewährleistungsansprüche wegen Unter- oder Überschreitens der vertraglich vereinbarten Stückzahl oder sonstiger, bei gehöriger Untersuchung erkennbarer Mängel, ausgeschlossen.


12. Haftungsausschluss

a) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet REXAGO lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch REXAGO, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

b) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch REXAGO, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

c) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und die Regelungen des § 11 bleiben unberührt.


13. Datenschutzklausel

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von REXAGO.


14. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von REXAGO.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die restlichen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.



Stand: Februar 2016

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